Nach § 4 Abs. 3 PflAPrV müssen sich qualifizierte Praxisanleiter*innen bei der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) registrieren und dort eine jährliche Teilnahme an berufspädagogischen Fortbildungen von 24 UE nachgewiesen.
Auffrischung und Vertiefung der pflegepädagogischen Kenntnisse zur fachgerechten Anleitung und Begleitung von Auszubildenden und Praktikanten.
Die Pflichtfortbildungen umfassen jeweils 24 UE (3 Ausbildungstage) und werden mit 12 Fortbildungspunkten für Praxisanleiter bei VdPB anerkannt.
452,00 EUR inkl. Tagesverpflegung, Lernunterlagen und Teilnahmebescheinigung.
Zur Lehrgangsübersicht, sowie Möglichkeit der Online-Anmeldung kommen Sie hier.
(externer Link zu www.erste-hilfe-guide.de )