Nach 12 MedHygV (Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen Bayern) in Verbindung mit § 23 IfsG (Infektionsschutzgesetz) müssen qualifizierte Hygienebeauftragte mindestens alle 2 Jahre an einer Fortbildungsveranstaltung der Infektionshygiene teilnehmen.
Kennenlernen von Neuerungen sowie Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse zur fachgerechten und effizienten Umsetzung der Hygienestandards in den Pflegeeinrichtungen.
Die Pflichtfortbildung umfasst 8 UE (1 Ausbildungstag).
189,00 EUR inkl. Tagesverpflegung, Lernunterlagen und Teilnahmebescheinigung.
Zur Lehrgangsübersicht, sowie Möglichkeit der Online-Anmeldung kommen Sie hier.
(externer Link zu www.erste-hilfe-guide.de )