Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, entsprechend den Richtlinien und Beschlüssen des Stiftungsrates. Hierzu gehört insbesondere die Verwaltung des Stiftungsvermögens, die Vorbereitung von Stiftungsratssitzungen und der Vollzug der Beschlüsse der Stiftungsrates.
Dem Vorstand gehören an:
geborene Mitglieder
berufenes Mitglied
Der Stiftungsrat entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten. Er beschließt insbesondere über die Vergabe der Stiftungsmittel, den Haushaltsvoranschlag und die Jahresrechnung mit der dazugehörigen Vermögensübersicht, sowie die Entlastung des Stiftungsvorstandes.
Der Stiftungsrat ist darüber hinaus berechtigt, sich die Entscheidung in bestimmten Einzelfällen vorzubehalten; er kann dem Stiftungsvorstand Einzelanweisungen erteilen.
Dem Stiftungsrat gehören an:
geborene Mitglieder
berufene Mitglieder