Die Stiftungsorgane

Kontakt

Bayerisches Rotes Kreuz -
Regensburger Rot-Kreuz-Stiftung

Bjoern Heinrich
Geschäftsführer

Hoher-Kreuz-Weg 7
93055 Regensburg

Tel: 0941 7 96 05 -0

info(at)regensburger-rotkreuzstiftung(dot)de

Der Stiftungsvorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, entsprechend den Richtlinien und Beschlüssen des Stiftungsrates. Hierzu gehört insbesondere die Verwaltung des Stiftungsvermögens, die Vorbereitung von Stiftungsratssitzungen und der Vollzug der Beschlüsse der Stiftungsrates.


Dem Vorstand gehören an: 

geborene Mitglieder

  • Marco Kammermeier, Vorsitzender (Vorsitzender des BRK Kreisverbandes Regensburg)
  • Björn Heinrich, Stellv. Vorsitzender (Kreisgeschäftsführer des BRK Kreisverbandes Regensburg)

berufenes Mitglied

  • Sebastian Lange

Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten. Er beschließt insbesondere über die Vergabe der Stiftungsmittel, den Haushaltsvoranschlag und die Jahresrechnung mit der dazugehörigen Vermögensübersicht, sowie die Entlastung des Stiftungsvorstandes.

Der Stiftungsrat ist darüber hinaus berechtigt, sich die Entscheidung in bestimmten Einzelfällen vorzubehalten; er kann dem Stiftungsvorstand Einzelanweisungen erteilen. 

Dem Stiftungsrat gehören an:

geborene Mitglieder

  • Franz Grundler, (Stellv. Vorsitzende des BRK Kreisverbandes Regensburg)
  • Martin Hutzler, (Justitiar des BRK Kreisverbandes Regensburg)
  • Uta Spinelli (Schatzmeister des BRK Kreisverbandes Regensburg)

berufene Mitglieder

  • Sepp Zenger (Vorsitzender)
  • Bert Wilden (Stellv. Vorsitzender)     
  • Caroline Kronseder
  • Johannes Marx
  • Josef Schlamminger

Die Homepage der Regensburger Rot-Kreuz-Stiftung

Bereits im Jahr 2003 entstand die Idee zur Etablierung einer Stiftung zur Förderung der Rotkreuzarbeit in Regensburg. Im Jahr 2004 erhielt die Stiftung die Anerkennungsurkunde als rechtsfähige öffentliche Stiftung.

Auch die Gesellschaftsform der Stiftung kennt verschiedene Arten von Organen. Neben dem gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Vorstand, verfügt die Regensburger Rot-Kreuz-Stiftung gemäß Stiftungssatzung noch über einen Stiftungsrat.

Auch wenn die Begriffe Spenden und Stiften eine ähnliche Bedeutung haben, gibt es relevante Unterschiede, insbesondere hinsichtlich der steuerlichen Behandlung. Gerade bei größeren Werten oder dem Wunsch einer nachhaltigen Förderung, bietet eine Stiftung klare Vorteile.

Herzstück jeder Stiftung ist ihre Satzung. Hier finden Interessenten Informationen zum Stiftungszweck, zu den Organen, zum Vermögen, sowie zu weiteren relevanten Informationen rund um die Regensburger Rot-Kreuz-Stiftung.

Hier finden Sie Veröffentlichungen von unserer Stiftung und über unsere Stiftung.