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Herzlich Willkommen bei der Regensburger Rot-Kreuz-Stiftung
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Bereits im Jahr 2003 entstand die Idee zur Etablierung einer Stiftung zur Förderung der Rotkreuzarbeit in Regensburg. Im Jahr 2004 erhielt die Stiftung die Anerkennungsurkunde als rechtsfähige öffentliche Stiftung.
Auch die Gesellschaftsform der Stiftung kennt verschiedene Arten von Organen. Neben dem gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Vorstand, verfügt die Regensburger Rot-Kreuz-Stiftung gemäß Stiftungssatzung noch über einen Stiftungsrat.
Auch wenn die Begriffe Spenden und Stiften eine ähnliche Bedeutung haben, gibt es relevante Unterschiede, insbesondere hinsichtlich der steuerlichen Behandlung. Gerade bei größeren Werten oder dem Wunsch einer nachhaltigen Förderung, bietet eine Stiftung klare Vorteile.
Herzstück jeder Stiftung ist ihre Satzung. Hier finden Interessenten Informationen zum Stiftungszweck, zu den Organen, zum Vermögen, sowie zu weiteren relevanten Informationen rund um die Regensburger Rot-Kreuz-Stiftung.