Symbolfotos_Herten_QF2.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

Schutz- und Hygienekonzept Mitgliederversammlung

1. Notwendigkeit

Um in der aktuellen Situation eine persönliche Teilnahme an der Mitgliederversammlung des BRK Kreisverband Regensburg gewährleisten zu können, müssen einige Punkte beachtet werden. Diese werden nachfolgend geregelt und dargestellt.

2. Allgemeine Hygienemaßnahmen

Personen, die

  • einen positiven Nachweis des Coronavirus haben,
  • entsprechende Symptome vorweisen, die auf eine Erkrankung mit dem Virus hinweisen,
  • einer Quarantänemaßnahme unterliegen,
  • Kontaktperson ersten Grades sind,

dürfen das Schul- und Trainingszentrum nicht betreten.

Treten entsprechende Symptome während des Besuches auf, muss unverzüglich der Veranstalter informiert werden Die Mitgliederversammlung muss nach der Information unverzüglich verlassen werden.

Grundsätzlich sind Ansammlungen vor und im Schul- und Trainingszentrum zu vermeiden.

Folgende Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind einzuhalten:

 

2.1 Persönliche Hygiene

Persönliche Hygienemaßnahmen sind selbstverständlich einzuhalten. Nachfolgend werden diese dargestellt.

  • Regelmäßiges Händewaschen analog der RKI Empfehlung
  • Händedesinfektion bei Betreten des Schul- und Trainingszentrums
  • Einhalten der Husten- und Niesetikette (in die Armbeuge oder Verwendung eines Taschentuches)
  • Sicherheitsabstände von 1,5 Meter sind einhalten und Körperkontakt auf das Minimum zu reduzieren
  • Ansammlungen im Gebäude oder auf dem Gelände sind generell zu vermeiden. Auch in Pausenzeiten auf die Abstandsregeln achten und Gruppebildung vermeiden

 

2.2 Raumhygiene
  • Alle Räume werden regelmäßig gelüftet.
  • Schulungsräume werden nach spätestens 45 Minuten einer Stoßlüftung unterzogen.
  • Die Schulungsräume werden nach Lehrgangsende gereinigt und die Oberflächen desinfiziert.
  • Eine Personenobergrenze in Sanitär- oder Aufenthaltsräumen wird an der Eingangstüre gekennzeichnet und muss zwingend eingehalten werden.

 

2.3 Grundsätzliches
  • Das Schul- und Trainingszentrum ist über den Haupteingang zu betreten und direkt über das Treppenhaus oder den Fahrstuhl das 1. Obergeschoß aufgesucht.
  • Bei Betreten des Geländes ist durchgängig eine FFP2 Maske zu tragen. Auch während der Veranstaltung muss diese FFP2 Maske aufbehalten werden.
  • Der Fahrstuhl darf von maximal zwei Personen gleichzeitig benutzt werden.
  • Je nach Infektionslage kann ein (Selbst-)Schnelltest (PoC) von Nöten sein. Diese werden am Veranstaltungsort gestellt. Sollte dies zutreffen, dürfen Personen nur mit einem negativen Testergebnis an der Veranstaltung teilnehmen.
  • Im Vortragsraum sind die Sitzplätze nach den gesetzlichen Regelungen gestellt. Die vorbereitenden Abstände sind zwingend einzuhalten.
  • Es können nicht mehr Personen wie vorab genehmigt im Vortragsraum anwesend sein. Die Anzahl der Stühle entspricht dieser Zahl. Ein Stehen ist somit nicht zulässig.
  • Für die Dauer einer Rede, eines Berichts oder einer Ansprache kann der Sprecher sine Maske absetzen. Für diesen Bereich sind ausreichende Abstände eingeplant.

3. Dokumentation

Alle Besucher der Mitgliederveranstaltung müssen sich vor der Veranstaltung telefonisch voranmelden. Die Anwesenheit wird auf einer Teilnehmerliste dokumentiert, die auch zum Zwecke der Nachverfolgung einer möglichen Infektion dient. Eine Teilnahme ohne vorherige telefonische Anmeldung kann nicht sichergestellt werden und ist so gut wie ausgeschlossen.

4. Selbstverständnis

Alle Besucher sind sich Ihrer Verantwortung in der aktuellen Situation bewusst. Ein bewusster und sinnvoller Umgang mit Risiken in der Pandemie sollte für jeden eine Selbstverständlichkeit sein. Insbesondere die hohe Verantwortung von Hilfsorganisation in einer Pandemielage ist allen Beteiligten bewusst.

5. Ergänzende Unterlagen

Neben den bereits erwähnten Unterlagen gelten die Anweisungen der Kreisgeschäftsführung und des Vorstandes des Bayerischen Roten Kreuz Kreisverband Regensburg.