§ 54 Satz 1 der BRK-Satzung schreibt vor: Sämtliche Wahlen im Bayerischen Roten Kreuz finden alle vier Jahre nach Maßgabe der Wahlordnung statt. Nach der Wahlordnung des BRK sind sowohl Wahlen über das Internet als auch Briefwahlen ausdrücklich unzulässig.
Grundsätzlich ist zwischen Mitgliederversammlung und Wahlen zu unterscheiden:
Für Mitgliederversammlung ist ausnahmsweise vorgesehen, dass diese in sehr begrenztem, kleinen Rahmen stattfinden können. Um zu gewährleisten, dass alle Mitglieder teilnehmen können, ist eine audiovisuelle Teilnahme (keine Wahlen!) an der Veranstaltung möglich. Dies wird in vielen Kreisverbänden angeboten.
Sofern die Pandemielage eine Wahl während der Versammlung nicht zulässt, werden die Wahlen auf jeden Fall in einem (bzw. einem weiteren) gesonderten Termin als „Urnenwahl“ durchgeführt. Die Mitglieder-Wahlversammlung wird für diesen Fall formell verlängert.
Die Satzung gibt es allerdings aktuell nicht her, dass bspw. Vorstandswahlen virtuell stattfinden können. Der Gang zur Wahlurne ist daher notwendig.